UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH DER EAP/ABMR IM ÜBERBLICK
Die EAP und ABMR sind Therapieverfahren zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), sprich der Berufsgenossenschaften.
Die Berufsgenossenschaften sind die Kostenträger nach einem Arbeitsunfall und dessen unfallbedingte Folgezustände sowie für Berufserkrankungen.
verordnet vom D-Arzt (Facharzt für Unfallchirurgie/ Orthopädie/ Handchirurgie) im Krankenhaus bzw. vom D-Arzt im MVZ oder in niedergelassener Praxis
keine Zuzahlung durch den Patienten, d.h. volle Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft
Organisation der Therapiemaßnahmen durch den Rehamanager der Berufsgenossenschaft nach den Richtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens, gemeinsam mit dem behandelnden D-Arzt bzw. dem Arzt der Rehaeinrichtung
Vorteile – Schlafen im eigenen Bett,
zu Hause sein (nach der Therapie Verbleib im häuslichen Umfeld)
komprimierter Therapieablauf pro Behandlungstag – keine langen Pausen
konstantes Therapeutenteam für die gesamte Zeit der Rehabilitation
schnellerer Wiedereinstieg in den Beruf
freie Wochenenden, kein Warten auf Besuch
keine Patientenzuzahlung
Sie ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung (Dachverband der Berufsgenossenschaften) entwickelte ambulante Therapieform und ursächlich aus den Ergebnissen der Rehabilitation von Leistungssportlern entstanden
Nur besonders geeignete Rehabilitationszentren beteiligt die Berufsgenossenschaft an der EAP. Denn hier müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllt sein und das Rehazentrum erklärt sich zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit.
ca. 2 Stunden Therapie täglich, 5x pro Woche
Therapieinhalte – intensivierte Krankengymnastik, Physikalische Therapie kombiniert mit einem muskulären Aufbautraining/ Medizinische Trainingstherapie, optional Ergotherapie, Arbeitsplatzbezogene Therapie
speziell ausgebildetes Therapeuten-Team bestehend aus Physio-, Ergo-, Sporttherapeuten sowie Masseuren
Bundesweit sind über 550 ambulante Rehabilitationszentren in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden mehr als 30.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger behandelt.
Die ABMR ist ein medizinisches Rehabilitationsverfahren nach einem Arbeitsunfall und wird durch die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) durchgeführt.
Im Focus der Rehabilitation steht die Integration der konkret benötigten arbeitsplatzrelevanten Aktivitäten in die Therapie.
Das Ziel ist das Wiedererlangen einer ausreichenden funktionellen Belastbarkeit für die sich folgend anschließende Arbeitsfähigkeit / Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz.
unter Beachtung der ICF
ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationszentren beteiligt die BG an der EAP
Erfüllung spezieller personeller, apparativer und räumlicher Anforderungen
Ein speziell ausgebildetes Therapeuten-Team bestehend aus Physio-, Ergo-, Sporttherapeuten sowie Masseuren einschließlich einer Fachärztin für Unfallchirurgie/ Orthopädie/ Physikalische Therapie steht Ihnen dabei zur Seite.
ca. 3-6 Stunden Therapie, täglich, 5x pro Woche
Therapieinhalte – intensivierte Krankengymnastik, Medizinische Trainingstherapie, Arbeitsplatzbezogene Therapie, Konditionstraining, Arbeitsplatzbezogene Medizinische Trainingstherapie
Rehamaßnahme wird ärztlich geleitet, enge Kooperation mit den Berufsgenossenschaften
Steuerung der Medizinischen Rehabilitation aller Patienten mit einem Arbeitsunfall
Patientenaufnahme mit Eingangsgespräch
Erstellen eines detaillierten, standardisierten funktionellen Tätigkeitsprofils
Patientenfähigkeitsprofil erheben, auswerten und dokumentieren
Therapieplan erstellen und im Therapeutenteam kommunizieren, ggf. Anpassen und Aktualisieren
Erstellen eines Abgleiches des Tätigkeitsprofils mit dem Fähigkeitsprofil des Patienten am Ende der ABMR mit Berichterstattung an die Berufsgenossenschaft und den behandelnden D- Arzt
Ggf. weitere Empfehlungen für weiteres Procedere oder unterstützende medizinische und berufliche Maßnahmen
ABMR – Visiten, ggf. Fallkonferenzen gemeinsam mit dem Patienten, dem behandelnden D–Arzt sowie dem Rehamanager der Berufsgenossenschaft
Die Kostenträger, Ärzte und das Therapeutenteam stehen vor einer großen Herausforderung bei der Wiedereingliederung von Patienten in das Erwerbsleben. Daher liegt von Beginn der medizinisch beruflich orientierten Rehabilitation der Fokus auf der Bewältigung der Berufs- und Alltagsanforderungen.
unser Rehabilitationsziel- Wiederherstellung bzw. der Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit des Patienten
unser Arbeitstherapeutisches Konzept – Integration der tätigkeitsbezogenen Leistungsanforderungen in alle Therapieformen von Beginn der Therapie
Erfassen der tätigkeitsbezogenen Anforderung des individuellen Arbeitsplatzes des Patienten
Beurteilung/ Testung des körperlichen Leistungsvermögens des Patienten in Bezug auf die beruflichen Tätigkeitsanforderungen sowie seiner individuellen Diagnosestellung
spezielle Diagnostik/ Testung der beruflichen Tätigkeitsanforderungen des Stütz- und Bewegungsapparates – Erhebung eines physischen Leistungsbildes
zum Ausgleich der vorhandenen Differenzen, zwischen beruflicher Anforderung und tatsächlicher aktueller (nach dem Unfall bedingter) physischer Leistung des Patienten, Durchführen der Arbeitstherapie
wiederholte Vergleichstests der beruflichen Tätigkeitsanforderungen und der physischen Leistung des Patienten als Erfolgskontrolle und Grundlage zum Wiederstarten in den Beruf
Berichtswesen zu den Berufsgenossenschaften/ Kostenträgern